Einspeisevergütung

Für erneuerbaren Strom, den Betreiber:innen einer Photovoltaikanlage in das öffentliche Stromnetz einspeisen, wird unter bestimmten Umständen eine Einspeisevergütung (auch EEG-Vergütung genannt) gezahlt. Die Einspeisevergütung erhalten sie von dem Verteilnetzbetreiber, in dessen Gebiet die Anlage errichtet ist. Hierfür müssen sie sich beim Netzbetreiber anmelden.

Für Art und Höhe der Vergütung sind die installierte Leistung (in kWp) sowie das Betriebsmodell der Anlage ausschlaggebend. Entscheidend ist, ob der gesamte Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist oder einen Teil des Stroms selbst verbraucht wird (Eigenversorgung).

Die vollständige Einspeisung des Stroms in das Netz (Volleinspeisung) wird höher vergütet als die Überschusseinspeisung mit Eigenverbrauch. Bei der Eigenversorgung senkt der Solar-Strom die Stromkosten deutlich und nur der Überschuss wird ins Netz eingespeist. 

Wir helfen mit unseren Berechnungen, das jeweils optimale Betriebsmodell auszuwählen.

Vergütungssätze für Solar-Anlagen mit Eigenverbrauch:* (Stand August 2022)

  • bis 10 kWp: 8,2 ct/kWh

  • 10 - 40 kWp: 6,9 ct/kWh

  • 40 - 100 kWp: 5,8 ct/kWp

Vergütungssätze für Solar-Anlagen mit Volleinspeisung:*

  • bis 10 kWp: 13 ct/kWh

  • 10 - 100 kWp: 10,9 ct/kWh

*Die Einspeisevergütung Anlage (>10 kWp) berechnet sich anteilig aus den oben genannten Vergütungssätzen.