Glossar
Strom aus der Solar-Anlage reduziert den Bezug von Strom aus dem Netz, Betreiber:innen werden dadurch unabhängiger von der Energieversorgung - ihre Autarkie erhöht sich. Je höher der Anteil des Solarstroms am gesamten Stromverbrauch ist, desto höher ist die Autarkiequote.
Die Autarkiequote errechnet sich aus dem Verhältnis des selbst verbrauchten Solarstroms zum gesamten Stromverbrauch im Haus.
Beispiel:
Solar-Anlage erzeugt 10.000 kWh Strom im Jahr
Im Haus werden 4.000 kWh aus der Solaranlage genutzt
Der Stromverbrauch im Haus beträgt 6.000 kWh im Jahr
Autarkiequote = 4.000 / 6.000 = 67%
Bei der Autarkiequote gilt, wie auch bei der Eigenverbrauchsquote, dass ein Batteriespeicher, eine Wallbox oder eine Wärmepumpe zu einem höheren Wert beitragen. Je mehr Strom vom Dach für den eigenen Bedarf genutzt werden kann, desto höher ist die Unabhängigkeit (= Autarkie) vom Energieversorger.
Bei höheren Preisen für Strom aus dem Netz, im Vergleich zum Strom vom Dach, senkt eine hohe Autarkiequote die Kosten für die eigene Energieversorgung.
Eine kleine Solar-Anlage, die in nahezu jedem Haushalt mit Balkon eingesetzt werden kann, ist das Balkonmodul. Diese Module werden auch als Mini-PV Anlage oder Balkonkraftwerk bezeichnet. Dabei handelt es sich um ein bis zwei Module mit integriertem Wechselrichter, Kabel und Stecker, die am Balkongeländer oder auf der Terrasse angebracht werden. Den erzeugten Strom speisen sie über eine Steckdose direkt in das Stromnetz der Wohnung ein. Die maximal zulässige Leistung beträgt 600 Watt. Der Strom wird direkt in der Wohnung verbraucht und reduziert somit den Bezug von Strom aus dem Netz.
Der Coefficient of Performance (COP-Wert) ist eine Kennzahl, die die Effizienz der Wärmepumpe zu einem bestimmten Zeitpunkt und unter bestimmten Bedingungen angibt. Der COP-Wert beschreibt das Verhältnis zwischen der erzeugten Wärmeenergie und der dafür benötigten elektrischen Leistung. Ein hoher COP-Wert deutet darauf hin, dass die Wärmepumpe effizient arbeitet. Während die Jahresarbeitszahl (JAZ) die Effizienz der Wärmepumpe über einen längeren Zeitraum, in der Regel ein ganzes Jahr, betrachtet, ist der COP-Wert eine Momentaufnahme. Der COP-Wert kann somit verwendet werden, um verschiedene Heizungssysteme unter gleichen Voraussetzungen hinsichtlich ihrer Effizienz zu testen.
Der Eigenverbrauch aus einer Solar-Anlage ist der Anteil des erzeugten Stroms, der im Gebäude verbraucht und nicht in das Netz eingespeist wird. Je mehr Solar-Strom im Haus genutzt werden kann, desto höher ist die Eigenverbrauchsquote.
Diese errechnet sich aus dem Verhältnis des selbst verbrauchten Solar-Stroms zur gesamten erzeugten Strommenge der Solar-Anlage.
Beispiel:
Solar-Anlage erzeugt 10.000 kWh Strom im Jahr
Im Haus werden 4.000 kWh aus der Solaranlage genutzt
Eigenverbrauchsquote = 4.000 / 10.000 = 40 %
Wer viel Strom der Solar-Anlage direkt verbraucht, weil beispielsweise der Verbrauch tagsüber hoch ist, erzielt eine hohe Eigenverbrauchsquote. Solarstrom, der nicht direkt gebraucht wird, kann in einem Batteriespeicher für den späteren Verbrauch gespeichert werden. Eine Wallbox oder eine Wärmepumpe können den Eigenverbrauch erhöhen.
Eine hohe Eigenverbrauchsquote sorgt für eine höhere Wirtschaftlichkeit der Solar-Anlage, denn der Solar-Strom ist deutlich günstiger als Strom aus dem Netz. Dadurch verringern Anlagenbetreiber:innen ihre Stromkosten. Die Einspeisevergütung für Überschussstrom liegt hingegen knapp unterhalb der Kosten für den Solarstrom, ist daher nicht attraktiv.
Wenn eine Solar-Anlage auf dem Haus (oder einem Nebengebäude auf dem gleichen Grundstück) betrieben werden soll, stellt sich immer die Frage: Soll der erzeugte Strom teilweise selbst verbraucht und nur der überschüssige Strom eingespeist werden? Oder soll der gesamte, von der Solar-Anlage erzeugte Strom ins Netz eingespeist werden?
Die vorrangige Nutzung des Stroms im eigenen Haus wird als Eigenversorgung bezeichnet, sie ist meist wirtschaftlich attraktiver: Der Strompreis, der an den Stromlieferanten gezahlt wird, besteht zu einem Großteil aus Abgaben und Entgelten, die der Stromlieferant aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erheben und weitergeben muss. Hingegen zahlt ein:e Verbraucher:in, der/die Eigenversorgung betreibt, für den selbst erzeugten und verbrauchten erneuerbaren Strom keine Stromsteuer, keine Netzentgelte und keine weiteren Abgaben.
Für erneuerbaren Strom, den Betreiber:innen einer Photovoltaikanlage in das öffentliche Stromnetz einspeisen, wird unter bestimmten Umständen eine Einspeisevergütung (auch EEG-Vergütung genannt) gezahlt. Die Einspeisevergütung erhalten sie von dem Verteilnetzbetreiber, in dessen Gebiet die Anlage errichtet ist. Hierfür müssen sie sich beim Netzbetreiber anmelden.
Für Art und Höhe der Vergütung sind die installierte Leistung (in kWp) sowie das Betriebsmodell der Anlage ausschlaggebend. Entscheidend ist, ob der gesamte Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist oder einen Teil des Stroms selbst verbraucht wird (Eigenversorgung).
Die vollständige Einspeisung des Stroms in das Netz (Volleinspeisung) wird höher vergütet als die Überschusseinspeisung mit Eigenverbrauch. Bei der Eigenversorgung senkt der Solar-Strom die Stromkosten deutlich und nur der Überschuss wird ins Netz eingespeist.
Wir helfen mit unseren Berechnungen, das jeweils optimale Betriebsmodell auszuwählen.
Vergütungssätze für Solar-Anlagen mit Eigenverbrauch:* (Stand August 2022)
bis 10 kWp: 8,2 ct/kWh
10 - 40 kWp: 6,9 ct/kWh
40 - 100 kWp: 5,8 ct/kWp
Vergütungssätze für Solar-Anlagen mit Volleinspeisung:*
bis 10 kWp: 13 ct/kWh
10 - 100 kWp: 10,9 ct/kWh
*Die Einspeisevergütung Anlage (>10 kWp) berechnet sich anteilig aus den oben genannten Vergütungssätzen.
Der Erzeugungszähler misst die gesamte Strommenge, die von einer Solar-Anlage erzeugt wurde und muss von einem offiziellen Messstellenbetreiber betrieben werden.
Wenn der/die Betreiber:in einer Solar-Anlage nicht auch Eigentümer:in des Grundstücks (inklusive der dort stehenden Gebäude) ist, müssen in manchen Fällen (beispielsweise bei Mieterstrom oder Contracting-Modellen) die Besitz- und Haftungsverhältnisse geregelt werden. Um trotzdem über die Solar-Anlage verfügen zu können, benötigt der/die Betreiber:in einer Solar-Anlage von dem/der Eigentümer:in des Gebäudes eine Grunddienstbarkeit.
Dadurch erhält der/die Anlagenbetreiber:in das Recht, auf die Solar-Anlage zugreifen zu können (zum Beispiel für Wartungsarbeiten). Mit der Grunddienstbarkeit wird auch sichergestellt, dass bei einem etwaigen Verkauf des Gebäudes, die Solar-Anlage nicht mitverkauft wird. Deswegen werden Grunddienstbarkeiten häufig im Grundbuch eingetragen.
Die Heizlast beschreibt die notwendige Wärmezufuhr, die ein Gebäude zu einem Zeitpunkt benötigt, um eine bestimmte Raumtemperatur aufrechtzuerhalten. Sie wird in Kilowatt (kW) gemessen und wird berechnet unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren wie Standort, Quadratmeteranzahl, Wärmedämmung, Fensterflächen und Nutzungsgewohnheiten. Die Heizlast dient als Grundlage für die Dimensionierung von Heizungsanlagen.
Die Heizleistung bezeichnet die Menge an Wärmeenergie, die eine Heizungsanlage zu einem Zeitpunkt produzieren kann. Sie wird in Kilowatt (kW) gemessen und ist abhängig von der Leistungsfähigkeit des Heizungssystems, z.B. einer Wärmepumpe, eines Heizkessels oder einer Solarthermieanlage. Die Heizleistung sollte entsprechend der ermittelten Heizlast des Gebäudes dimensioniert werden, um einen effizienten und komfortablen Heizbetrieb zu gewährleisten.
Die Jahresarbeitszahl ist ein Kennwert für die Effizienz einer Wärmepumpe über ein ganzes Jahr. Sie gibt das Verhältnis zwischen der abgegebenen Heizenergie und der dafür benötigten elektrischen Energie an und berücksichtigt den Einfluss von Temperaturschwankungen im Verlauf eines Jahres. Eine hohe Jahresarbeitszahl bedeutet, dass die Wärmepumpe über das Jahr hinweg effizient arbeitet und der Energieverbrauch verhältnismäßig gering ist. Die Jahresarbeitszahl hängt unter anderem von der Art und Größe der Heizkörper und der Vorlauftemperatur des Heizsystems ab. Bei einer effizienten Wärmepumpe liegt die Jahresarbeitszahl zwischen 3,0 und 4,5.
Die Leistung von Solar-Modulen wird in Wattpeak und die Leistung einer Solar-Anlage entsprechend in Kilowattpeak = kWp angegeben. Dabei handelt es sich um die Leistung unter standardisierten Testbedingungen. So können Solarzellen oder Solarmodule untereinander verglichen werden.
Bei genormten Testbedingungen gelten diese Parameter:
Temperatur der Solarzellen: 25 °C
Bestrahlungsstärke: 1.000 W/m2
Sonnenlichtspektrum gemäß AM: 1,5
Daher sind die Leistungsangaben von Solarmodulen und Solar-Anlagen immer die Nennleistung bei Standard-Testbedingungen. Der Einfachheit halber spricht man von der Leistung in Wattpeak (Wp) oder kilowattpeak (kWp). Dieser Wert stellt jedoch nicht die maximale Leistung und auch nicht die Dauerleistung eines Moduls oder einer Anlage dar, da in der Praxis andere Bedingungen herrschen und die Einbausituation eine weitere wichtige Rolle spielt.
Durch die Digitalisierung der Energieversorgung gibt es einen weiteren Akteur auf dem Energiemarkt, den Messstellenbetreiber. Zum Messstellenbetrieb gehören der Einbau, die Wartung und die Ablesung von Messgeräten - den Stromzählern.
Bisher war der lokale Netzbetreiber für den Messstellenbetrieb zuständig. Die Kosten leitet der Energieversorger weiter, der Betrag wird auf der Rechnung der Kund:innen aufgeführt. Der Netzbetreiber ist in diesem Fall der Vertragspartner des Messstellenbetreibers.
Wer ein digitales Messgerät hat, für den ist zunächst der grundzuständige (örtliche) Messstellenbetreiber verantwortlich. Es ist jedoch möglich, einen anderen Betreiber frei zu wählen. Dadurch wird man als Kund:in direkt Vertragspartner:in des jeweiligen Messstellenbetreibers.
Die Vorteile eines alternativen Messstellenbetreibers können geringere Kosten oder zusätzliche Dienstleistungen sein, die sich aus dem Messstellenbetrieb ergeben und Verbraucher:innen zum Beispiel Einsparungsmöglichkeiten bieten.
Mieterstrom-Modelle sind Vermarktungsmodelle für Strom,
der vor Ort mit einer Solar-Anlage, einem Blockheizkraftwerk (BHKW) oder einer ähnlichen Anlage erzeugt,
an die Hausbewohner:innen ohne Nutzung des Netzes der allgemeinen Versorgung geliefert und
im Gebäude verbraucht wird.
Wenn eine Solar-Anlage auf dem Dach eines Mehrparteienhauses betrieben wird und der dort erzeugte Strom direkt an die Bewohner:innen des Hauses geliefert wird, kann eine Mieterstromförderung beansprucht werden, bspw. von einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder einer Wohnungsgenossenschaft. Voraussetzung ist, dass der geförderte Strom nicht über das öffentliche Netz geliefert wird. Das Gebäude, auf dem die Anlage errichtet wird, muss ein Wohngebäude sein, mindestens 40 Prozent seiner Fläche muss dem Wohnen dienen. Die Letztverbraucher:innen, an die der Strom geliefert wird, wohnen in der Regel im selben Gebäude, auf dem die Anlage errichtet ist. Der geförderte Strom kann aber auch darüber hinaus an Menschen aus dem gleichen Quartier geliefert werden.
Für die Bewohner:innen des Gebäudes, das mit Mieterstrom versorgt wird, ist der Bezug von Mieterstrom meist attraktiv. Da - sofern eine Mieterstromförderung in Anspruch genommen wird - der Stromtarif 10 % billiger sein muss als der örtlich geltende Tarif des Grundversorgers. Außerdem entfallen bei Mieterstrom, wie bei jeder Stromlieferung über eine eigene Solar-Anlage, viele Strompreisbestandteile. So müssen auf den direkt vor Ort verbrauchten Strom keine Netzentgelte und keine Stromsteuer bezahlt werden.
Die Höhe der Mieterstromförderung richtet sich nach der Anlagengröße. Anlagen mit bis zu 10 kWp Leistung erhalten die höchste Förderung. Anlagen, bis zu 40 kWp eine mittlere Förderung und Anlagen mit mehr als 40 kWp die niedrigste Förderung. Die Fördersätze werden monatlich gesenkt.
Was ist geförderter Mieterstrom?
Um Mieterstrom wirtschaftlich attraktiver zu machen, hat die Bundesregierung ein Gesetz zur Förderung verabschiedet. Dieses ist am 25. Juli 2017 in Kraft getreten (Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes).
Beim geförderten Mieterstrom erhält der Kundenanlagenbetreiber einen Mieterstromzuschlag, wenn alle Fördervoraussetzungen erfüllt werden.
Die Kundenanlage wird gemäß § 21 Abs. 3 EEG 2017 gefördert, wenn...
die PV-Anlage nach dem 25.07.2017 in Betrieb genommen worden ist.
die Privatwohnfläche des Gebäudes mindestens 40% abdeckt.
der Strom an mindestens einen Letztverbraucher geliefert und von diesem verbraucht wird.
der Strom innerhalb des Gebäudes oder in Wohngebäuden oder Nebenanlagen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesem Gebäude produziert wird.
der Strom direkt an die Letztverbraucher:in ohne Durchleitung durch ein Netz fließt.
Die Eigenversorgung mit selbst erzeugtem Solar-Strom setzt voraus, dass Betreiber:in einer Solar-Anlage und Letztverbraucher:in des erzeugten Solar-Stroms dieselbe Person sind (Personenidentität).
Als Anlagenbetreiber:in gilt die Person, die die wirtschaftlichen Chancen und Risiken der Solar-Anlage trägt. Das muss nicht unbedingt die Person sein, der die Anlage gehört. Als Letztverbraucher:innen werden die Personen bezeichnet, die Elektrogeräte im Haushalt betreiben und diese mit Solarstrom vom eigenen Dach versorgen wollen.
Die Personenidentität bei der Eigenversorgung setzt also voraus, dass Anlagenbetreiber:innen den Strom aus ihrer Solar-Anlage nur selbst verbrauchen. Dies ist bei einem Einfamilienhaus der Fall. Mit gemeinschaftlich betriebenen Anlagen auf Mehrparteienhäusern ist eine klassische Eigenversorgung, wie beim Einfamilienhaus, nicht möglich. Sie können die energiewirtschaftlichen Vorteile der Eigenversorgung nicht nutzen. Stattdessen kommt nur das Modell für Mieterstrom infrage.
Es gibt nur drei Modelle, wie in einem Mehrparteienhaus Eigenversorgung betrieben werden kann, wie also das Kriterium der Personenidentität erfüllt werden kann:
Ein Bewohner des Hauses betreibt die Anlage allein und nimmt für seinen privaten Stromverbrauch im eigenen Haushalt Eigenversorgung in Anspruch.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nutzt den Strom aus der Anlage vom Dach, um Eigenversorgung für den Allgemeinstrom zu machen. Zum Allgemeinstrom zählt zum Beispiel der Strom, der im Treppenhaus verbraucht wird (Licht, Fahrstuhl usw.).
Die Bewohner:innen betreiben jede:r für sich eigene Anlagen auf dem Dach. Dies führt im Vergleich zu einer großen Anlage zu höheren Kosten. Zu beachten ist auch, dass die Anlagen für die Ermittlung der Höhe der Einspeisevergütung für den Überschussstrom zusammengefasst werden. Dann ergibt sich ein niedrigerer Vergütungssatz, wenn die zusammengefassten Anlagen mehr als 10 kWp oder mehr als 40 kWp Leistung aufweisen.
Der Primärenergiefaktor (PEF oder PE-Faktor) dient der Berechnung des Primärenergiebedarfs von Gebäuden sowie der besseren Vergleichbarkeit von Energieträgern (Heizöl, Heizgas, Brennholz, Strom, Kraftstoffe, Solarenergie uvm.):
Primärenergiebedarf = Endenergie * Primärenergiefaktor
Der Endenergiebedarf gibt Auskunft darüber, wie viel Energie direkt im Gebäude verbraucht wird. Der Primärenergiebedarf berücksichtigt zusätzlich alle Energieverluste und -aufwendungen, die entlang der vorgelagerten Prozesskette (Gewinnung, Umwandlung, Speicherung, Transport) anfallen. Diese Verluste und Aufwendungen sind für jeden Energieträger unterschiedlich hoch, daher unterscheidet sich auch der Primärenergiefaktor für jeden Energieträger. Energie, die gebäudenah erzeugt und verbraucht wird, hat in der Regel einen geringeren Primärenergiefaktor als solche, die in das Netz eingespeist wird. Im Gebäude-Energie-Gesetz sind folgende Primärenergiefaktoren festgehalten:
Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Biogas, Bioöl, Steinkohle: 1,1
Braunkohle 1,2
Holz: 0,2
Netzstrom: 1,8
Erneuerbare Wärme-Energien wie Erdwärme, Geothermie und Solarthermie: 0
Gebäudenah erzeugter Strom aus Solaranlagen oder Windkraft: 0
Das Summenzählermodell ist ein Messmodell für Mieterstrom, der in unmittelbarer Umgebung eines Mehrparteienhauses erzeugt und den Mieter:innen zum Verbrauch angeboten wird. Es gibt Auskunft darüber, wie viel Strom aus der Solar-Anlage im Haus genutzt wurde, wie viel Überschussstrom ins Netz eingespeist wurde und wie viel Reststrom aus dem Stromnetz pro Mietpartei zusätzlich benötigt wurde.
Das Summenzählermodell hat drei Messpunkte:
Ein Erzeugungszähler misst die Stromerzeugung direkt an der Solar-Anlage.
Der Zweirichtungszähler (Summenzähler) erfasst am Übergabepunkt zum öffentlichen Netz die Einspeisung und die Entnahme des gesamten Hauses.
Der individuelle Verbrauch jeder Mieter:in wird durch Unterzähler (Kundenzähler) erfasst.
Das Summenzählermodell erfasst den Verbrauch der Mietparteien nur in Summe und nicht viertelstündlich und ermöglicht nur eine saldierende Abrechnung. Mieter:innen, die keinen Strom aus der Solar-Anlage nutzen, müssen aus der Bilanz herausgerechnet werden.
Der Strombedarf eines Gebäudes passt nicht zu jedem Zeitpunkt des Tages zum Angebot des Stroms aus einer Solar-Anlage. Zu vielen Zeiten, zum Beispiel in der Nacht, reicht die Stromversorgung durch die PV-Anlage nicht aus. Daher ist es weiterhin erforderlich, zu diesen Zeiten Strom von einem Energieversorger zu beziehen. Bei diesem Bedarf an Strom spricht man von Reststrom.
Es kommt häufig vor, dass eine Solar-Anlage zu einem bestimmten Zeitpunkt, vor allem mittags, mehr Strom erzeugt als im Haus verbraucht wird - den sogenannten Überschussstrom. Dieser kann in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Anlagenbetreiber:innen bekommen für diesen Strom die Einspeisevergütung - entweder vom Netzbetreiber (bei Anlagen bis zu 100 kWp Leistung) oder als Marktprämie von einem Direktvermarkter (bei Anlagen über 100 kWp und bis zu 750 kWp).
Je größer die Menge des Überschussstroms ist, desto geringer ist die Eigenverbrauchsquote, die ein wichtiger Indikator für die Wirtschaftlichkeit einer Solar-Anlage ist.
Für den Betrieb einer Solar-Anlage gibt es unterschiedliche Betriebsmodelle. Bei der Volleinspeisung nutzt der Anlagenbetreiber den erzeugten Strom nicht selbst, sondern speist ihn komplett ins Netz ein. Die Ermittlung der eingespeisten Energie erfolgt durch einen eigenen Netzanschluss der Solar-Anlage über einen Einspeisezähler oder, bei einem gemeinsamen Netzanschluss, über eine kaufmännische bilanzielle Abrechnung. Bei dieser erfolgt die physikalische Einspeisung in das Netz des Gebäudes, nur für die Abrechnung werden Einspeisung und Bezug bilanziell so korrigiert, als ob der gesamte erzeugte Strom eingespeist wurde. Zum Messkonzept gehören in der Regel ein Erzeugungszähler für die Solar-Anlage und ein Zweirichtungszähler für die Messung von Einspeisung und Bezug von Strom.
Die Vorlauftemperatur bezeichnet die Temperatur des Wassers, das in ein Heizsystem eingespeist wird, um die Räume zu erwärmen. Sie beeinflusst direkt die Wärmeabgabe der Heizkörper und damit die Raumtemperatur. Eine höhere Vorlauftemperatur führt zu wärmeren Räumen, führt jedoch auch zu einem höheren Energieverbrauch. Es ist wichtig, die Vorlauftemperatur optimal einzustellen, um sowohl den gewünschten Komfort als auch die Energieeffizienz der Heizungsanlage zu gewährleisten. Durch eine sorgfältige Anpassung der Vorlauftemperatur an die tatsächlichen Heizbedürfnisse können Energieeinsparungen erzielt werden, ohne den Komfort zu beeinträchtigen. Zudem kann durch Gebäudesanierung oder großflächige Heizkörper wie z.B. Fußbodenheizungen die Vorlauftemperatur gesenkt werden.
Eine Wandlermessung wird dann durchgeführt, wenn die elektrische Stromstärke bzw. die elektrischen Spannungen in einer (Solar-) Anlage zu hoch sind, um mit einem herkömmlichen Zählergerät direkt abgelesen werden zu können. Für eine Wandlermessung wird ein sogenannter Messwandler genutzt, dieser ermittelt über Induktion die Stromstärke.
Laut der TAB 2019 müssen bei Solar-Anlagen ab einer Leistung von 30 kWp Messwandler eingesetzt werden. Bei elektrischen Anlagen mit Betriebsströmen über 63 A in der Spitze sowie ab Betriebsströmen von 44 A im Dauerbetrieb werden Wandlermessungen benötigt.
Die Wandlermessung muss entsprechend der Vorschriften des Verteilnetzbetreibers erfolgen und vorab abgestimmt werden.