FAQ
Es gibt keinen Haken. Unser Service ist für unsere Nutzer:innen kostenlos. Damit wir mit unserem Service immer mehr Menschen erreichen und skalieren können, haben wir everyone energy als Start-Up von unserem Heimathafen der 100 prozent erneuerbar stiftung ausgegründet. Geld verdienen wir über Provision bei der Vermittlung an Installationsbetriebe, Fachpartner und über die Integration unserer digitalen Softwareangebote für Kommunen, Städte und andere Dienstleister. Für unsere Nutzer:innen bleibt die Beratung auch dann kostenlos.
Euer Vertrauen ist uns wichtig. Daher nehmen wir Datenschutz sehr ernst. Grundsätzlich erheben wir nur so viele Daten von euch, wie unbedingt nötig, um eine Energiewende-Beratung überhaupt möglich zu machen – kein bisschen mehr. Die Daten werden nach den aktuellen Datenschutzanforderungen gespeichert. Wir geben eure Daten nur auf euren ausdrücklichen Wunsch an Installationsbetriebe weiter, damit ihr ein Angebot von ihnen erhalten könnt.
Wir möchten mit der Zeit digitale Beratungsangebote für alle Bereiche der Energiewende entwickeln; von Solar-Anlagen mit und ohne Batterie-Speicher, über Balkon-Module und Ladesäulen für E-Autos, bis hin zur Heizung in Form von Wärmepumpen und Blockheizkraftwerken. Das bedeutet für uns auch, dass wir unterschiedliche Nutzer:innen ansprechen möchten. Im nächsten Schritt möchten wir auch Beratungsangebote für Gewerbetreibende schaffen, sowie für die Installation von Ladesäulen, Wärmepumpen oder Batteriespeichern.
Ja. Immer mehr Mehrparteienhäuser werden mit Solar-Anlagen ausgestattet. Im Vergleich zum Einfamilienhaus gibt es mehr Faktoren, die beachtet werden müssen und verschiedene Möglichkeiten, um eine Solar-Anlage auf einem Mehrparteienhaus zu betreiben (sogenannte Betriebsmodelle). Unsere Web-App inklusive Gebäude-Check leitet dich Schritt für Schritt durch die relevanten Fragen, damit du ganz einfach das richtige Modell für deine Wohnsituation findest.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine Solar-Anlage auf Mehrparteienhäusern zu installieren. Der Solar-Strom kann beispielsweise vor Ort von dir alleine oder von der ganzen Hausgemeinschaft genutzt werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit den Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen. Außerdem gibt es unterschiedliche Möglichkeiten Geld mit dem Solar-Strom zu verdienen, oder Kosten einzusparen – etwa mit der Mieterstrom-Förderung. Unser Online-Service hilft dir, dich zwischen den Konzepten zurecht zu finden. Aber unser Solar-Exposé kann noch mehr: Anhand deiner Adresse und einfacher Angaben zu deinem Gebäude erstellen wir eine individualisierte Berechnung zur Größe und Wirtschaftlichkeit einer Solar-Anlage auf deinem Dach.
Nein. Nach dem neuen Wohnungseigentümergesetz muss eine einfache Mehrheit der Eigentümer:innen der Installation einer Solar-Anlage zustimmen. Also mindestens die Hälfte.
Die Eignung des Daches entscheidet darüber, ob eine Solar-Anlage Sinn macht oder nicht. Im Rahmen unserer Online-Beratung erhältst du eine automatische erste Einschätzung mittels Satellitendaten. Ein Installationsbetrieb schaut sich später die Details an.
Umsatzsteuerpflichtig wird eine Wohneigentumsgemeinschaft nur dann, wenn sie mehr als 22.000 € jährliche Einnahmen hat. Es kann also passieren, dass die WEG durch die Einnahmen aus der Solar-Anlage diese Grenze überschreitet. Normalerweise passiert dies aber nur, wenn die WEG ohnehin schon signifikante Einnahmen hatte.
Der Gesetzgeber hat verschiedene Möglichkeiten geschaffen, Solar-Anlagen zu realisieren. Im Fall von Solar-Anlagen auf Mehrparteienhäusern sind diese leider nicht immer leicht verständlich. Aber dafür sind wir ja hier. In unserem Online-Tool nehmen wir dich an die Hand und finden die richtige Option für dich. Dein individualisiertes Solar-Exposé fasst alle relevanten Informationen zusammen: Wirtschaftlichkeit, technische Auslegung der Solar-Anlage und nächste Schritte.
Auch die Entscheidungsfindung in einem Mehrparteienhaus mit verschiedenen Eigentümer (WEG) kann kompliziert sein oder die Abstimmung mit der Hausverwaltung. Wir haben viele Projekte begleitet und haben Musterschreiben und Vorlagen entwickelt, um euch bei diesem Prozess bestmöglich zu unterstützen.
Ja! Du bzw. deine Hausgemeinschaft können die Vermieter:innen und die Hausverwaltung auf die Chancen einer Solar-Anlage aufmerksam machen und so den Prozess anstoßen. Unser Service hilft dir, dich dabei zurecht zu finden, um die richtigen Argumente zu sammeln und diese mit Zahlen zu belegen. Denn aus Sicht deiner Vermieter:in gibt es viele gute Gründe für eine Solar-Anlage:
Pachteinnahmen, wenn eine andere Partei die Solar-Anlage betreibt.
Gewinne, wenn die Vermieter:in selbst die Anlage betreibt.
In jedem Fall die Verbesserung des Primärenergieverbrauchs im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und damit eine Wertsteigerung der Immobilie.
Für erneuerbaren Strom, den Du als Anlagenbetreiber*in in das öffentliche Stromnetz eingespeist, kannst Du unter bestimmten Umständen eine Einspeisevergütung (oder auch EEG-Vergütung) erhalten. Für Art und Höhe der Vergütung ist die installierte Leistung der Anlage ausschlaggebend.
Bei Solar-Anlagen, die auf oder an Gebäuden oder Lärmschutzwänden installiert sind, gelten folgende Vergütungsklassen:
Bis 10 Kilowatt: diese Anlagen erhalten die höchste Einspeisevergütung;
bis 40 Kilowatt: diese Anlagen erhalten eine mittlere Vergütung;
bis 750 Kilowatt: diese Anlagen erhalten die niedrigste Vergütung.
Der Vergütungssatz wird monatlich angepasst. Die jeweils aktuellen Werte erfährst Du auf den Seiten der Bundesnetzagentur.
In der Regel erhält der/die Anlagenbetreiber:in die Einspeisevergütung von dem Verteilnetzbetreiber, in dessen Gebiet die Anlage errichtet ist. Hierfür musst Du Dich beim Netzbetreiber anmelden. Der Wert der Einspeisvergütung ist im Gesetz (EEG) selbst festgelegt.
Einnahmen, die Du mit dem Betrieb einer Erneuerbare Energie-Anlage erzielst, gelten als Umsätze. Für sie fällt also grundsätzlich die Umsatzsteuer an. Hingegen sind Solaranlagen bis 10 Kilowatt von der Gewerbesteuer befreit. Betreiber:innen von größeren Anlagen müssen ein Gewerbe anmelden. Ihre Gewinne unterliegen prinzipiell der Gewerbesteuer. Allerdings gibt es einen Freibetrag von 24.500 EUR Jahresgewinn. In jedem Fall müssen die Gewinne aus dem Betrieb einer Solar-Anlage über die Einkommenssteuer versteuert werden.
Es kommt häufig vor, dass eine Solar-Anlage zu einem bestimmten Zeitpunkt, vor allem mittags, mehr Strom erzeugt als im Haus verbraucht wird. Dann erzeugt die Solar-Anlage überschussigen Strom, der nicht vor Ort verbraucht werden kann. Dieser Überschussstrom kann in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Für diese Einspeisung bekommt der/die Anlagenbetreiber:in eine Einspeisevergütung - entweder vom Netzbetreiber (bei Anlagen bis zu 100 Kilowatt Leistung) oder als Marktprämie von einem Direktvermarkter (bei Anlagen über 100 Kilowatt und bis zu 750 Kilowatt).
Je größer die Menge des Überschussstroms ist, umso geringer ist die Eigenverbrauchsquote, die einen wichtigen Indikator für die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage darstellt.
Die Eigenversorgung mit selbst erzeugten Solarstrom setzt voraus, dass die/der Betreiber:in einer Solar-Anlage und Letztverbraucher:in des erzeugten Solar-Stroms dieselbe Person sind (Personenidentität).
Als Anlagenbetreiber:in gilt die Person, die die wirtschaftlichen Chancen und Risiken der Solar-Anlage trägt. Das muss nicht unbedingt, die Person der die Anlage gehört. Als Letztverbraucher:in werden hier die Personen bezeichnet, die die Elektrizitätsverbrauchgeräte betreiben und diese mit Solar-Strom vom eigenen Dach versorgen wollen.
Die Personenidentität bei der Eigenversorgung setzt also voraus, dass Anlagenbetreiber:in den Strom aus ihrer Solar-Anlage nur selber verbrauchen können. Daher können gemeinschaftlich betriebene Anlagen auf Mehrparteienhäuser keine klassische Eigenversorgung machen, welche mit energiewirtschaftlichen Vorteilen verbunden ist. Stattdessen kommt dann regelmäßig Mieterstrom infrage.
Es gibt nur drei Modell, wie in einem Mehrparteienhaus Eigenversorgung betrieben werden kann, wie also das Kriterium der Personenidentität erfüllt werden kann:
> Ein Bewohner des Hauses betreibt die Anlage alleine und nimmt für seinen privaten Stromverbrauch im eigenen Haushalt Eigenversorgung in Anspruch.
> Eine WEG nutzt den Strom aus der Anlage vom Dach, um Eigenversorgung für den Allgemeinstrom zu machen. Zum Allgemeinstrom zählt zum Beispiel der Strom, der im Treppenhaus verbraucht wird (Licht, Fahrstuhl usw.).
> Die Bewohner*innen betreiben jede für sich eigene Anlagen auf dem Dach. Dies führt natürlich im Vergleich zu einer großen Anlagen zu höheren Kosten. Zu beachten ist auch, dass die Anlagen für die Ermittlung der Höhe der Einspeisevergütung für den Überschussstrom zusammengefasst werden. Dann ergibt sich manchmal eine niedrigerer Vergütungssatz, wenn die zusammengefassten Anlagen mehr als 10 Kilowatt oder mehr als 40 Kilowatt Leistung aufweisen.
Mieterstrom-Modelle sind Vermarktungsmodelle für Strom,
> der vor Ort mit einer Solaranlage, einem BHKW oder einer ähnlichen Anlage erzeugt,
> an die Hausbewohner ohne Nutzung des Netzes der allgemeinen Versorgung geliefert und
> im Gebäude verbraucht wird.
Wenn eine Solar-Anlage auf dem Dach eines Mehrparteienhauses betrieben wird und der dort erzeugte Strom direkt an die Bewohnerinnen des Mehrparteienhauses geliefert wird, dann kann dafür eine Mieterstromförderung beansprucht werden, bspw. von einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder einer Wohnungsgenossenschaft. Voraussetzung ist, dass die Solaranlage nicht größer als 100 Kilowatt ist und der geförderte Strom nicht über das öffentliche Netz geliefert wird. Außerdem muss das Gebäude, auf dem die Anlage errichtet ist, ein Wohngebäude sein. Das bedeutet, 40 Prozent seiner Fläche muss dem Wohnen dienen. Die Letztverbraucherinnen, an die der Strom geliefert wird, wohnen in der Regel im selben Gebäude auf dem die Anlage errichtet ist. Der geförderte Strom kann aber auch darüber hinaus an Menschen aus dem gleichen Quartier geliefert werden.
Für die Bewohner:innen des Gebäudes, das mit Mieterstrom versorgt wird, ist der Bezug von Mieterstrom meist attraktiv. Da - sofern eine Mieterstromförderung in Anspruch genommen wird - der Stromtarif 10% billiger sein muss als der örtlich geltende Tarif des Grundversorgers. Außerdem entfallen bei bei Mieterstrom - wie bei jeder Stromlieferung über eine eigene Solar-Anlage - viele Strompreisbestandteile. Vor allem müssen auf den direkt vor Ort verbrauchten Strom keine Netzentgelte und keine Stromsteuer bezahlt werden.
Die Höhe der Mieterstromförderung richtet sich nach der Anlagengröße: Anlagen, die bis zu 10 Kilowatt Leistung haben, erhalten die höchste Förderung; Anlagen, bis zu 40 Kilowatt eine mittlere Förderung und Anlagen mit mehr als 40 Kilowatt die niedrigste Förderung. Die Fördersätze werden monatlich gesenkt. Die aktuellen Fördersätze findest Du auf den Seiten der Bundesnetzagentur.
Was ist geförderter Mieterstrom?
Um Mieterstrom wirtschaftlich attraktiver zu machen hat die Bundesregierung ein Gesetz zur Förderung verabschiedet. Dieses ist am 25. Juli 2017 in Kraft getreten (§§ Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes).
Beim geförderten Mieterstrom erhält der Kundenanlagenbetreiber einen Mieterstromzuschlag, wenn alle Fördervoraussetzungen erfüllt werden.
Die Kundenanlage wird gemäß § 21 Abs. 3 EEG 2017 gefördert, wenn...
die PV-Anlage nach dem 25.07.2017 in Betrieb genommen worden ist.
die PV-Anlage nicht mehr als 100kW installierte Leistung hat.
die Privatwohnfläche des Gebäudes mindestens 40% abdeckt.
der Strom an mindestens einen Letztverbraucher geliefert und von diesem verbraucht wird.
der Strom innerhalb des Gebäudes oder in Wohngebäuden oder Nebenanlagen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesem Gebäude produziert wird.
der Strom direkt an die Letztverbraucher ohne Durchleitung durch ein Netz fließt.
In dem Fall, dass der/die Betreiber:in einer Solar-Anlage nicht auch Eigentümer:in des Grundstücks (inklusive der dort stehenden Gebäude) ist, müssen in manchen Fällen (beispielsweise bei Mieterstrom oder Contracting Modellen) die Besitz- und Haftungsverhältnisse geregelt werden. Um trotzdem über die Solar-Anlage verfügen zu können, benötigt der/die Betreiber:in einer Solar-Anlage von dem/der Eigentümer:in des Gebäudes eine Grunddienstbarkeit. Dadurch erhält der/die Anlagenbetreiber*in das Recht, auf die Solar-Anlage zugreifen zu können (zum Beispiel für Wartungsarbeiten). Vor allem ist aber gesichert, dass bei einem etwaigen Verkauf des Gebäudes, die Solar-Anlage nicht mitverkauft wird. Deswegen werden Grunddienstbarkeiten häufig im Grundbuch eingetragen.